KfW-Förderung
Treppenlift kaufen: Nutzen Sie die KfW-Förderung
Jetzt modernisieren und heute schon an Morgen denken
Die KfW ist die größte deutsche Förderbank und unterstützt alle, die ihr Zuhause vorausschauend und komfortabel umbauen oder modernisieren wollen.
Mit der Förderung "Altersgerecht Umbauen" können Sie Ihre Umbaupläne besonders günstig realisieren. Sie können Schwellen entfernen, Wände und Durchgänge versetzen, die Küche und das Bad umbauen, Terrassen und Balkone gestalten und vieles mehr. Planen Sie schon jetzt langfristig, so dass Ihre Immobilie zu allen Lebenssituationen passt, egal ob Sie eine Familie gründen, im Alter so lange wie möglich unabhängig leben wollen oder einfach nur Ihren Wohnkomfort oder Ihre Sicherheit erhöhen möchten.
Und wenn Sie schon beim Umbauen sind, denken Sie auch an Ihren Energieverbrauch. Mit den Förderangeboten der KfW können Sie parallel zur Neugestaltung Ihres Zuhauses eine energetische Sanierung durchführen.

Altersgerecht Umbauen – Kredit 159Die KfW fördert mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt Menschen mit Behinderung oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch. |
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Altersgerecht Umbauen – Kredit 159
Förderziel
Die KfW fördert mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt Menschen mit Behinderung oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch.Alternativ können natürliche Personen auch eine Zuschussförderung „EinbruchschutzInvestitionszuschuss“ (455-E) und „Barrierereduzierung Investitionszuschuss“ (455-B) aus dem Programm "Altersgerecht Umbauen" beantragen.
Das Wichtigste in Kürze
- ab 0,78 % effektiver Jahreszins
- bis 50.000 Euro Kredit je Wohnung, unabhängig von Ihrem Alter
- für alle, die barrierereduzierend und einbruchsichernd umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen
- ideale Ergänzung zum Produkt Energieeffizient Sanieren als Kredit (151/152) oder Zuschuss (430)
- als Privatperson können Sie alternativ einen Zuschuss beantragen: für Barrierereduzierung (455-B) oder Einbruchschutz (455-E)
Das wird gefördert
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Anpassung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
- Maßnahmen an Sanitärräumen
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen
- barrierearme Umbaumaßnahmen in Wohnungen und Wohngebäuden, mit denen Sie den Standard "Altersgerechtes Haus" erreichen
- Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum können die Kosten der Umbaumaßnahmen gefördert werden, wenn diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind
Wer wird gefördert?
Wir fördern Sie - unabhängig von Ihrem Alter - wenn Sie
- eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen,
- barrierearm umgebauten Wohnraum als Ersterwerber kaufen oder
- den Einbruchschutz Ihrer Immobilie erhöhen wollen.
Antragstellung
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Produkt ausschließlich über Finanzierungsinstitute (Banken, Sparkassen und Versicherungen), welche für die von ihnen durchgeleiteten Kredite der KfW die Haftung übernehmen. Der Antrag ist von Ihnen vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs-und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Formulare
Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-BDie KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimatfördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. |
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Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B
Förderziel
Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimatfördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Alternativ können Sie eine Kreditförderung im Produkt "Altersgerecht Umbauen -Kredit (Produktnummer 159)" beantragen. Darüber hinaus werden in „Altersgerecht Umbauen“ mit Investitionszuschüssen auch bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden zum Schutz vor Wohnungseinbruch gefördert. Die Förderbedingungen finden Sie im Merkblatt „Einbruchschutz Investitionszuschuss“ (455-E).
Das Wichtigste in Kürze
- bis 6.250 Euro Zuschuss je Wohnung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung
- für alle, die Ihr Eigenheim umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen
- Zuschuss im KfW-Zuschussportal beantragen und anschließend mit den Arbeiten starten
- sofort Zuschusshöhe erfahren
Was wird gefördert?
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
- Badumbau
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen
- barrierearme Umbaumaßnahmen in Wohnungen und Wohngebäuden, mit denen Sie den Standard "Altersgerechtes Haus" erreichen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Sie als Privatperson - unabhängig von Ihrem Alter - wenn Sie
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind,
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind,
- Mieter sind (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab.)
Antragstellung
Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens zu beantragen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs-und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer-und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Sie beantragen den Zuschuss im KfW-Zuschussportal. Bitte wählen Sie das Produkt „Altersgerecht Umbauen-Investitionszuschuss“ (455) und den/die Verwendungszweck/e aus dem Bereich „Barrierereduzierung“ aus (siehe Punkt „Förderfähige Maßnahmen“). Sie können für die Antragstellung im KfW-Zuschussportal auch einen Bevollmächtigten beauftragen. Sofern Sie auf eine Zusage verzichtet haben, können Sie einen neuen Antrag für das gleiche Vorhaben erst sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung in der KfW stellen. Einen neuen Antrag können Sie jederzeit stellen, wenn Sie ein anderes Gebäude umbauen oder an dem gleichen Gebäude andere Umbaumaßnahmen umsetzen.
Formulare
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